§10: Ablauf der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem der
stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet; sind auch diese verhindert,
wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung - mit
Ausnahme von Antragen auf Satzungsänderung - geändert und ergänzt werden. Über die Annahme von
Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen: Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
Zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 3/4, zu Änderungen des Vereinszweckes und zur Auflösung
des Vereines eine solche von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Abstimmungen erfolgen durch Handaufheben; wenn 1/3 der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss
schriftlich abgestimmt werden.
Abstimmungen über Personalentscheidungen (Wahlen und Abwahl} sollen geheim durchgeführt werden.